Referentenentwurf veröffentlicht
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) haben am 5. Mai 2026 den Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) vorgelegt. Damit werden die Eckpunkte aus Februar 2026 erstmals in konkrete Paragraphen übersetzt.
Eckpunkte konkretisiert
- § 40 GModG (MEPS Nichtwohngebäude): ≤ 3,50× Referenzgebäude ab 2030, ≤ 2,95× ab 2033
- § 42 GModG (Mieterschutz): hälftige Kostenteilung für CO₂-Preis, Netzentgelte, Bio-Brennstoff-Mehrkosten
- § 43 GModG (Bio-Treppe): 10 % (2029), 15 % (2030), 30 % (2035), 60 % (2040)
- § 56 GModG (Gebäudeautomation NWG): Pflicht ab 70 kW bis 31.12.2029
- § 60b GModG (Heizungsprüfung): Altanlagen vor 01.10.2009 in Gebäuden ≥ 6 WE bis 30.09.2027
- § 108 GModG (Sanktionen): Bußgelder bis 50.000 €
Neue Brennstoffzulassungen
Für die Bio-Treppe sind zugelassen: Biomethan, Bio-Öl (FAME/HVO), biogenes Flüssiggas sowie grüner, blauer, oranger und türkiser Wasserstoff samt Derivaten. Erstmals explizit benannt: oranger und türkiser Wasserstoff. Damit wird der Brennstoffmix bewusst breit gefasst — ein Zugeständnis an die Heiz- und Gaswirtschaft.
Federführung BMWE und BMWSB
Mit dem neuen Ressortzuschnitt geht die Federführung erstmals an zwei Ministerien gemeinsam: BMWE (Wirtschaft und Energie) und BMWSB (Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen). Das bisher zuständige BMWK existiert in dieser Form nicht mehr. Konsequenz für die Stakeholder: Anfragen und Stellungnahmen müssen künftig an beide Häuser adressiert werden.
Zeitplan
Verbändeanhörung 5.–11. Mai 2026 (sechs Tage). Kabinettsbeschluss für den 13. Mai 2026 vorgesehen. Anschließend Einspruchsgesetz-Verfahren über Bundestag und Bundesrat. Inkrafttreten wird Sommer oder Herbst 2026 erwartet.