Verbändeanhörung in 6 Tagen — die Reaktionen
Zwischen dem 5. und 11. Mai 2026 läuft die Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des GModG. Sechs Tage Frist — das ist ungewöhnlich knapp und zeigt, wie eilig die Bundesregierung das Verfahren betreibt. Die Reaktionen aus Verbänden und Wirtschaft fallen unterschiedlich aus.
Energie- und Klimaverbände: Kritik
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) kritisiert die „Abkehr von der Elektrifizierungsstrategie“: Das Streichen der 65-%-Pflicht und die Öffnung für Bio-Brennstoffe verlängere die Lebensdauer fossiler Heizsysteme. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) bemängelt eine Regelungslücke bei der Anrechnung biogener Brennstoffe und warnt vor einer Verschlechterung des Primärenergiefaktors für Holz. Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) fordert: „Der Bundestag muss nachbessern.“
Wohnungs- und Immobilienwirtschaft: positiv
Der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) und der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen begrüßen den Entwurf. Aus ihrer Sicht entlastet die Streichung der 65-%-Pflicht Bestandsmodernisierungen und ermöglicht eine technologieoffene Heizungswahl. Auch die hälftige Kostenteilung beim CO₂-Preis (§ 42) wird als ausgewogen bewertet.
Umwelt- und Verbraucherverbände: gemeinsame Warnung
In einem ungewöhnlichen Schulterschluss warnen acht Verbände — darunter BUND, BSW Solar und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) — vor einer „Aufweichung der Klimaziele im Gebäudesektor“. Sie kritisieren insbesondere die Bio-Treppe als „Bestandsschutz für fossile Heizsysteme“ und fordern verbindliche Endtermine für den Ausstieg aus eigenständigen fossilen Kesseln.
Was das für das parlamentarische Verfahren bedeutet
Wegen der Einspruchsgesetz-Konstruktion (Art. 76 Abs. 2 S. 4 GG) hat der Bundesrat keinen formalen Hebel. Nachbesserungen müssten im Bundestag erfolgen — insbesondere in den Ausschüssen für Klimaschutz und Energie sowie Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen. Mit substanziellen Änderungen ist nach derzeitigem Stand nicht zu rechnen.